Übernimmt die Krankenkasse die Kosten einer Kinderbrille?

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten? Es gibt viele Kinder, die eine solche Sehhilfe wie eine Brille benötigen. Weltweit steigt die Zahl der Menschen, die an Kurzsichtigkeit leiden, rapide an. Die Kinder, die in der Schweiz leben, bilden da keine Ausnahme.

Falls Sie eine solche Sehhilfe wie eine Brille benötigen, denken Sie vielleicht auch an die hohen Kosten. Die Krankenkassen in der Schweiz können die Versicherten finanziell unterstützen. Die Krankenkassen können sogar für Kontaktlinsen aufkommen.

Kinderbrille

Die Grundversicherung beteiligt sich an der Finanzierung von Sehhilfen für Kinder.

In der Regel sind die Grundversicherungen in der Schweiz verpflichtet, Sehhilfen für Jugendliche und Kinder, die nicht älter als 18 Jahre sind, zur Verfügung zu stellen. Invalidenversicherung, VI.

Die Kosten, die von der Versicherung übernommen werden, umfassen meist medizinische Leistungen, die im Zusammenhang mit Geburtsfehlern stehen.

Da diese Leistungen die Kosten für Sehhilfen decken, finanzieren die Krankenkassen in diesem Fall die Kosten für Sehhilfen vor dem 20. Lebensjahr ohne Abzüge.

CHF 180

Die Kinder und Jugendlichen in der Schweiz, die Sehhilfen wie Brille und Linsen benötigen, erhalten von ihren Grundversicherungen einen jährlichen Anteil von 180 CFH. Die jährliche augenärztliche Verschreibung ist ohnehin verpflichtet, diese Rechnungen an die Krankenkassen zu bezahlen.

Die Sehhilfen von Jugendlichen und Kindern, die diese Voraussetzungen erfüllen, werden von den Krankenkassen vor dem 18. Lebensjahr finanziert. Tatsächlich übernehmen die Krankenkassen höhere Kosten für Kontaktlinsen und Brillengläser, wenn Menschen unter einem Sehfehler oder einem damit verbundenen Gesundheitsproblem leiden.

Das funktioniert in den folgenden Fällen:

  • 1. Kinder oder Jugendliche haben eine Erkrankung der Hornhaut
  • 2. Es besteht die Notwendigkeit einer Anpassung nach einer Operation
  • 3. wenn sich die Refraktion aufgrund von Gesundheitsproblemen verändert

In der Schweiz wird den Eltern dringend empfohlen, ihre Kinder regelmässig untersuchen zu lassen, um einer möglichen Entwicklung einer Fehlsichtigkeit zu entgehen. Schliesslich benötigen die meisten Sehkrankheiten so schnell wie möglich eine Therapie, um einer schlechten Entwicklung in der Zukunft zu entgehen.

Falls Sie eine Grundversicherung haben, ist die Franchise inbegriffen.

Die Eltern zahlen jedoch weiterhin eine Franchise für die Beschaffung von Kontaktlinsen oder Brillen. Wenn jedoch die Franchise, die die Eltern für ihre Kinder gewählt haben, höher als Null Franken ist, sind die Versicherten verpflichtet, ihren perspektivischen Betrag zu übernehmen. In diesem Fall müssen nur 10 Prozent der Franchise von den Eltern bezahlt werden.

Deshalb ist es sehr zu empfehlen, die Franchise von null Franken von den Versicherungsberatern zu wählen. Schliesslich ist der Rabatt bei höheren Franchisen relativ geringer. Eine ordentliche Zusatzversicherung ist in der Regel eine sinnvolle Lösung

Sie ist auch für betroffene Eltern eine gute Lösung, da sie bei der Wahl einer Zusatzversicherung etwas Geld sparen können. Auf jeden Fall ist es sehr wichtig, sich die Details genau anzuschauen, denn die Leistungen für die Zusatzversicherungen können von Krankenkasse zu Krankenkasse variieren.

Dieser Punkt ist sehr wichtig für jene Kinder und Jugendlichen, die wirklich auf solche Sehhilfen wie Brillen oder Kontaktlinsen angewiesen sind, die in der Tat mehr als 180 CFH pro Jahr kosten.

Franchise-Empfehlung für Kinder

Tatsächlich hat die Summe der Franchise keinen Einfluss auf die Zuzahlung für Sehhilfen für Kinder. Die Krankenversicherungsrechtsexperten in der Schweiz empfehlen generell eine Franchise von 0 CHF für Jugendliche unter 18 Jahren zu wählen.

Die Krankenkassenexperten begründen dies damit, dass die Vergünstigungen für eine höhere Franchise in der Schweiz vergleichsweise gering sind. Und was noch schlimmer ist, dass Kinder relativ häufig eine ärztliche Beratung benötigen.

Für den Fall, dass Erwachsene solche Sehhilfen wie Brillen oder Linsen benötigen, gelten andere Regeln. Die obligatorische Grundversicherung, die in der Schweiz tätig ist, übernimmt unter gewissen Umständen ausnahmsweise die Kosten für Sehhilfen.