Der Kündigungsprozess der Grundversicherung in der Schweiz
Die Grundversicherung in der Schweiz kann in der Regel ohne Probleme und Unannehmlichkeiten jährlich gekündigt werden.
Wenn Sie einen qualitativ hochstehenden Krankenkassenvergleich benötigen, haben Sie alle Möglichkeiten, die für Sie geeignete Krankenversicherung zu wählen.
Das Schweizer Recht regelt die obligatorische Grundversicherung und genehmigt auch formell die Prämien für die Krankenversicherung.
Jede Krankenkasse hat die Pflicht, jeden Kunden klar und offen über ihre Leistungen und Prämien zu informieren, so dass Sie einige Vorteile haben, die Sie bei Ihrer endgültigen Entscheidung oder bei Änderungen in Anspruch nehmen können. Hier erfahren Sie, wann und wie Sie Ihre Grundversicherung in der Schweiz gewinnbringend kündigen können.
Ein jährlicher Wechsel der Krankenkasse ist problemlos möglich
In der Regel berechnen die Krankenkassen jedes Jahr bis spätestens Oktober die Höhe Ihrer neuen Beiträge für das Folgejahr. Sie müssen Ihre alte Grundversicherung bis zum 30. November kündigen und zu einer anderen Krankenkasse wechseln.
Der Wechsel zu einer neuen Krankenkasse erfolgt in der Regel am 1. Januar des Folgejahres. Trotz der Franchiseebene gelten das Hausarztmodell oder das Telmed-Modell und die Prämien für alle, unabhängig von der Bonusversicherung oder nicht.
Es ist daher notwendig, sich auf die jährliche Prämienmeldung der Schweizer Krankenkassen zu freuen und diese bei einem effektiven Krankenkassenvergleich zu berücksichtigen.
Besondere Bedingungen für die Vertragsauflösung
Falls Sie eine Franchise von 300 Franken oder mehr als Zuschlag zu den Prämien der Grundversicherung bezahlen, können Sie Ihre Krankenkasse bis Ende Juni halbjährlich wechseln. Dies betrifft allerdings nur Vertragspartner, die nicht nach dem Hausarzt- und Telmed-Modell versichert sind.
Damit der Wechsel reibungslos verläuft, muss die bisherige Krankenkasse die Kündigung bis Ende März melden.
Falls Ihre Krankenkasse die Versicherungsprämie während des laufenden Kalenderjahres erhöht hat, haben Sie zusätzlich das Recht, den Vertrag zu kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihre Grundversicherung an eines der Modelle gebunden ist.
Wechsel zu einer neuen Krankenkasse
Wenn Sie Ihre bisherige Krankenkasse so schnell wie möglich kündigen möchten, überprüfen Sie, ob das Datum der Aufnahme in die Krankenkasse ausschlaggebend ist. Die Kündigung muß daher am letzten Werktag vor Beginn der Antragsfrist bei der Krankenkasse eingehen.
Wichtig ist nicht der Poststempel mit dem Absendedatum, sondern der rechtzeitige Eingang des Schreibens. Es müssen also alle Werktage sowie Sonn- und Feiertage innerhalb der Abgabefrist berücksichtigt werden.
In diesem Fall muss Ihre neue Krankenkasse die alte Kasse vorgängig informieren und die Prämiendifferenz bezahlen, falls Sie dies nicht tun. Die Schweiz hat damit dem Abbruch der Versicherungspartnerschaft erfolgreich entgegengewirkt.
Bestimmte Fälle
Ein besonderer Fall ist, dass Sie das Bonuspaket zusammen mit Ihrer früheren Krankenversicherung in die Hauptversicherung aufgenommen haben. Diese so genannte Bonusversicherung kann erst nach maximal 5 Jahren ab Vertragsabschluss zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.
Denken Sie daran, dass die vorgeschriebene Frist von drei Monaten eingehalten werden muss, um den Vertrag zu kündigen. Im Falle der erklärten Erhöhung der Versicherungsprämie wird die Kündigungsfrist auf einen Monat verkürzt. In diesem Fall hat aber der Entscheid bei einem Fünfjahresvertrag Vorrang.
In diesem Zusammenhang sollten Sie sich überlegen, inwieweit dieses Versicherungsmodell wegen der längeren Kündigungsfristen bei der Beantragung der Bonusversicherung für Sie geeignet sein könnte.
Unser Fazit
Der Vorteil der Schweiz ist, dass die Krankenkassen transparent und wettbewerbsfähig arbeiten, um Kunden zu halten. In der Regel können Sie selbst entscheiden, welche Leistungen und welche Kassen für Sie am interessantesten und profitabelsten sind.
Ein Krankenkassenvergleich auf der Basis verlässlicher Informationen ist absolut sinnvoll. Entscheiden Sie sich deshalb nicht übereilt für eine Krankenversicherung.