Muss man im Militär die Grundversicherung zahlen?

Während des Militärdienstes werden keine Beiträge zur Grundversicherung gezahlt.

Während des Militärdienstes sind Wehrpflichtige und andere Leistungserbringer von der Zahlung der Grundversicherungsprämien befreit.
Die Befreiung von der Zahlung der Versicherungsprämie gilt für Personen, die mehr als 60 aufeinanderfolgende Tage Dienst geleistet haben. Diese Befreiung gilt für den Militär- und Zivildienst, einschliesslich des Zivilschutzes.

Militär Grundversicherung

Diese Personen sind neu in der Militärversicherung versichert, so dass allfällige Rechnungen dort gemeldet werden müssen.
Spätestens acht Wochen vor Arbeitsbeginn müssen die Versicherten den Marschbefehl an die Krankenkasse schicken.
Personen, die den Marschbefehl verspätet abgeschickt haben, machen der Krankenkasse zu viel Mühe. In der Folge (nach Dienstende) werden die zu Unrecht bezahlten Versicherungsprämien durch neue Rechnungen kompensiert (oder, falls nötig, im Voraus zurückgeschickt).
Wenn die zur Arbeit berufenen Personen Einrückungen erhalten haben, sollten sie beim zuständigen Armeebüro (in der Regel das Schulkommando) eine Bestätigung anfordern, dass sie Einrückungen erhalten haben.
Bei der Beitragsbefreiung werden nur die vollen Monatsbeiträge berücksichtigt. Beginnt der Dienst vor dem 15. Tag des Monats, tritt die Beitragsbefreiung genau in diesem Monat in Kraft, ansonsten ab dem nächsten Monat.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie in der Schweiz Militär- oder Zivildienst leisten, können Sie sich nicht gegen eine Zusatzversicherung zusätzlich zur Grundversicherung entscheiden. Diese Versicherungen gelten nur während des Militärdienstes. Während dieser Zeit verpflichten sich die Versicherten zur Zahlung folgender Prämie
Wer sich für eine halbprivate Spitalzusatzversicherung entschieden hat, kann diese Versicherung auch bei einem Spitalaufenthalt abschliessen.
Andererseits legt dies nahe, dass die Kosten der Grundversicherung von der Militärversicherung übernommen werden. Die Spitalkosten werden jedoch von der allgemeinen Spitalabteilung übernommen.
Um eventuell entstehende Mehrkosten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen dringend, sich vorgängig bei der Krankenkasse zu erkundigen, ob eine Deckung vorhanden ist.