Drei Schritte zur Auszahlung einer Lebensversicherung

Die Höhe des Betrages, der aus der Lebensversicherung tatsächlich ausbezahlt wird, wird zwischen der Versicherungsgesellschaft und dem Versicherungsnehmer bei Abschluss des Versicherungsvertrages festgelegt.

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Schritt 1: Stellen Sie sicher, dass Sie die Art der Versicherung haben, die Sie benötigen.

Es gibt zwei Arten von Lebensversicherungen, und beide beziehen sich in unterschiedlicher Weise auf das Erbrecht. Sie sollten sich daher genau überlegen welche Art von Versicherung Sie brauchen. Eine davon ist eine gewöhnliche Todesfallversicherung, die die Erblast schützen soll. Sie deckt den Tod wie eine Risikolebensversicherung ab. Der Versicherte erhält die Geldsumme nicht lebenslang. Unabhängig von den geltenden Steuer- oder Erbschaftsbestimmungen erhält der Hinterbliebene die Zahlungen aufgrund des Todes. Im Falle von Invalidität besteht bei Vertragsabschluss die Möglichkeit der Prämienbefreiung.

Es gibt auch Lebensversicherungsarten, die ein Vermögen aufbauen und dementsprechend über Sparmöglichkeiten verfügen. Diese Bedingung ist mit der Todesfallversicherung verbunden. Im Todesfall oder wenn der Versicherungsnehmer nicht arbeitsfähig ist, haben die Angehörigen finanzielle Vorrechte. Solche Versicherungen, wie z.B. gemischte Lebensversicherungen oder lebenslange Lebensversicherungen, sind im Erbschaftsfall eingeschlossen und haben einen Rückkaufswert.

Schritt 2: Welche Leistungen werden vorgeschlagen?

Der in der Police angegebene versicherte Geldbetrag wird im Falle eines vorzeitigen Todes an den Begünstigten ausgezahlt. Die Konkubinatspartner sind immer durch die Lebensversicherung gedeckt, da sie bestimmt werden können. Auch die gesetzlichen Erben können von der Todesfallversicherung profitieren.

Im Falle, dass der Vertrag eine Kapitulationsbedeutung hat, muss der Begünstigte seine Erbrechte berücksichtigen. Falls die Erben die Erbschaft nicht aufgrund einer Überhaftung abgelehnt haben, können sie vorgeben, ihren Erbteil zu erhalten. Der Versicherer muss die Erben über den vollen Rückkaufswert der Versicherung informieren.

Schritt 3: Berücksichtigen Sie die Umstände der Zahlungen.

Zuerst muss die Versicherungsgesellschaft über den Tod des Versicherungsnehmers informiert werden. Die Person, die das Recht hat, Ansprüche geltend zu machen, muss auch die entsprechenden Policen vorlegen, was bedeutet, dass der Anspruch nachgewiesen werden muss. Es ist sehr hilfreich, wenn die erforderlichen Dokumente für den Versicherer vorbereitet werden. Dazu gehört neben anderen Dokumenten auch ein eingeschriebener Brief an den Versicherer, in dem Sie Ihren eigenen angemeldeten Anspruch finden können.  Vor der Auszahlung der versicherten Leistungen werden diese ordnungsgemäß geprüft.

Tipp: Es ist wichtig, die Mitgliedsnummer und die Anzahl der Policen zu bestätigen. Sie müssen das Schreiben zusammen mit der Sterbeurkunde (ausgestellt auf dem Standesamt am Sterbeort) vorlegen. Es kann auch eine Familienbroschüre aufgeklebt werden. Eine Prämienrückerstattung kann ebenfalls angefragt werden. Die im Voraus bezahlten Prämien müssen zurückerstattet werden, da nach dem Tod des Versicherungsnehmers diese Prämien nicht mehr im Betrag enthalten sind.

Machen Sie sich mit den Regeln für die Auszahlung der Versicherungsprämie vertraut und sprechen Sie mit den Begünstigten darüber, bevor Sie Ihre Lebensversicherung abschließen. Im Falle des Todes des Versicherungsnehmers ist es eine seltene Sache, dass die Begünstigten oder jemand, der mit dieser Person in Verbindung steht, wissen, wie mit der Versicherung zu verfahren ist. Und es ist eine sehr gute Option, wenn jemand weiß, wie man damit umgeht.

Jetzt können Sie die Angebote hier vergleichen und ein passendes genau für Sie finden. Bitte achten Sie nicht nur auf die Leistungen, sondern auch auf die Boni. Zudem stellen wir Ihnen in unserem Glossar alle weiteren wichtigen Informationen kurz und kompakt zusammen.