Was bedeutet Privatrechtsschutz?

Was deckt die private Rechtsschutzversicherung ab?

Die private Rechtsschutzversicherung wird als Einzelversicherung abgeschlossen oder kann auch als Familienversicherung abgeschlossen werden. Bevor Sie planen, eine private Rechtsschutzversicherung abzuschliessen, empfehlen wir Ihnen, einen detaillierten Vergleich der Firmen vorzunehmen, die die gleiche Leistung anbieten, da sowohl die Leistungen als auch die Beiträge stark variieren.

Privatrechtsschutz

Die Privatrechtsschutzversicherung bietet Privatpersonen Beratung oder Vertretung im Streitfall an. Der Abschluss der Versicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern eine freiwillige Versicherung. Die private Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die folgenden Risiken ab:

  • Verletzungen
  • Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber
  • Streitigkeiten über Verträge und Versicherungen
  • Schutz bei Konflikten, die durch Fahrlässigkeit, Selbstverteidigung und Notfälle entstehen
  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit medizinischer Behandlung
  • Streitigkeiten über Miete und Pacht
  • Rechtsberatung bei Familienstreitigkeiten, Erbschaftsfragen
  • Streitigkeiten zwischen Nachbarn

Es mag wie ein vollständiger Schutz vor allen Arten von Argumenten klingen. Die Realität ist jedoch ganz anders und wird deutlich, wenn Sie sich die Bedingungen Ihres privaten Rechtsschutzversicherungsvertrages genauer ansehen oder betrachten. Die meisten Versicherungsanbieter enthalten keine Konflikte mit Ihrem Nachbarn oder einem Geschäftspartner. Dies hat zur Folge, dass solche Streitigkeiten gar nicht oder nur teilweise gedeckt sind. Diese Situationen können gegen Zahlung einer höheren Versicherungsprämie versichert werden. In einigen Fällen sind bestimmte Arten von Konflikten völlig ausgeschlossen. Darüber hinaus gibt es in der Regel einen Mindestbetrag, der bei einer Streitigkeit zu decken ist.
Bei der Vertragsunterzeichnung vereinbaren die einzelnen Versicherer einen maximalen Auszahlungsbetrag, zum Beispiel 300’000 CHF pro Schadenfall. Das Honorar für die Rechtsberatung wird individuell festgelegt und beträgt in der Regel CHF 500 für jeden Einzelfall.