Unfallversicherung

Alles, was Sie über die Unfallversicherung in der Schweiz wissen müssen und was sie abdeckt

Leider ist man nicht in der Lage, einen Unfall vorherzusagen, daher ist es wichtig, bereit und gut versichert zu sein, wenn ein Unfall passiert. Unfallversicherungspakete, die von Schweizer Versicherungsgesellschaften angeboten werden, decken ein breites Spektrum von Fällen und deren unterschiedliche Umstände ab, die sowohl aus medizinischer als auch aus finanzieller Sicht lebensverändernd sein können. Die Policen im Falle eines Unfalls bieten den Versicherungsnehmern ein breites Spektrum an Unterstützung, darunter: medizinische Hilfsmittel und Behandlung von Schäden, mögliche unfallbedingte Krankheiten; Rettung und Bereitstellung von Transportmitteln sowie Taggelder und Renten; finanzielle Entschädigungen.

Unfallversicherung Schweiz

Was sind die Hauptkosten von Pflegeleistungen?

Die Versicherungsgesellschaften treten jedes Mal auf den Plan, wenn die Versicherungsnehmer Unterstützung bei der Verringerung und Bewältigung der psychischen, physischen, psychischen und finanziellen Schwierigkeiten und Schäden suchen, die durch eine Berufskrankheit oder einen Arbeitsunfall verursacht wurden. Gemäss Artikel zehn des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG), der die Arbeitsunfallversicherung regelt, wird davon ausgegangen, dass der Versicherungsnehmer von der Versicherungsgesellschaft einen unbegrenzten Aufwand zur Deckung aller Kosten für die Leistungen des medizinischen Personals, für Spitalaufenthalte usw. ohne Einschränkung der Behandlungsdauer erhält. Es ist erwähnenswert, dass aufgrund der Praktiken und der Politik der schweizerischen Versicherungsgesellschaften diejenigen, die unglücklicherweise von einem Unfall betroffen waren, die medizinische Einrichtung sowie die Ärzte aufgrund ihrer privaten Entscheidung frei wählen können, wobei sie von besonderen Vorlieben und Bedürfnissen ausgehen. Die Palette der angebotenen Dienstleistungen ist wie folgt:

  • Stationäre und ambulante Versorgung
  • Zahnärztliche Behandlung
  • Medizin
  • Diagnose
  • Behandlung
  • Medizinische Hilfsmittel, einschließlich Prothesen, Hörgeräte usw.

Die Versicherung deckt auch, wenn auch bis zu einer gewissen Grenze, die Kosten im Zusammenhang mit der Rettung, dem Transport und der Bestattung bei tödlichen Unfällen.

Wie hoch sind die zu erwartenden Geldleistungen?

Zusätzlich zu den oben genannten Leistungen zahlen die schweizerischen Versicherungsgesellschaften auch solche Geldleistungen wie: Zulagen, Entschädigungen sowie Renten. In den Fällen, in denen die Betroffenen keine Rentenregelung haben oder nicht in der Lage sind, wieder eine Arbeit aufzunehmen, geht die Schweizer Versicherung von einem entwickelten Modell des Lohnersatzes aus. Der Bezugspunkt ist der Betrag des letzten Lohnschecks, den der Betroffene erhalten hat, die Firma zahlt achtzig Prozent von diesem Betrag monatlich oder in täglichen Raten, dieses Recht tritt ab dem dritten Tag nach der Verletzung oder dem Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeit in Kraft. Im Folgenden wird beleuchtet, was von den täglichen Geldleistungen zu erwarten ist:
Wenn der letzte Lohn 2670 CHF betrug, würden 80 Prozent dieser Summe oder 2136 CHF als Taggeld ausgezahlt, in verschiedenen Fällen, in denen der Versicherungsnehmer durch einen Unfall arbeitsunfähig wurde, 1495,2 CHF oder 70 Prozent vom letzten Lohn.

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Unglücklicherweise können Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle ein Grund für die Unfähigkeit einer Person sein, die früheren beruflichen Pflichten zu erfüllen. Daher ist es das Ziel der Versicherungsgesellschaften, sicherzustellen, dass die Person, obwohl sie ihren Arbeitsplatz verloren hat, nicht das Einkommen verliert, das in Form von Rentenleistungen gezahlt wird. In solchen Fällen ist die betroffene Person verpflichtet, ein MdE vorzulegen, das ein dokumentierter Nachweis der Unfähigkeit einer Person ist. In diesem Fall wird die Höhe der Rente auf der Grundlage des Gehalts der letzten zwölf Monate berechnet. So kann der Versicherungsnehmer im Falle der Arbeitsunfähigkeit mit bis zu achtzig Prozent der genannten Summe rechnen.
Welche finanzielle Unterstützung ist für Unfallüberlebende zu erwarten?

Nach den bestehenden Richtlinien und Praktiken wird davon ausgegangen, dass nicht nur diejenigen, die direkt von Berufskrankheiten oder Arbeitsunfällen betroffen waren, bei tragischen Folgen Ehepartner und Kinder und/oder Rechtsnachfolger die Versicherungsschecks in Anspruch nehmen. Um die letztgenannte Rente beanspruchen zu können, wird von den Nachfolgern erwartet, dass sie eine Reihe von Kriterien erfüllen. Eines der Beispiele für diese Kriterien ist, dass die verstorbenen Ehegatten zum Zeitpunkt des Unfalls Ad-Kinder haben sollten und/oder die Kinder mit letzteren in einem gemeinsamen Haushalt lebten. Darüber hinaus haben die Kinder nach schweizerischem Recht Anspruch auf die volle oder halbe Waisenrente. Die vorgenannte Rente kann auf drei Arten aufgeteilt werden:

  • 1. Witwenrente: vierzig Prozent
  • 2. Waisenrente: fünfundzwanzig Prozent
  • 3. Halbwaisenrente: fünfzehn Prozent

Darüber hinaus ist erwähnenswert, dass der Gesamtanspruch siebzig Prozent des Gesamteinkommens des Geschädigten nicht überschreiten sollte. Ansprüche, die von geschiedenen Ehepartnern geltend gemacht werden, bewegen sich in der Regel im Bereich von neunundzwanzig Prozent des Einkommens, jedoch gilt die Entschädigung in Fällen, in denen der geschädigte Versicherungsnehmer früher eine Entschädigung oder Unterhaltszahlungen geleistet hat.

Wer erfüllt die Kriterien, um automatisch unfallversichert zu sein?

In den meisten Fällen sind Angestellte in der Schweiz unfallversichert. Diese Praxis gilt nicht nur für Büroangestellte, sondern auch für Heimarbeiter, Praktikanten, Freiwillige usw. Selbständigerwerbende sowie solche Gruppen sind aber auch Senioren, Hausfrauen und Studierende kümmern sich in der Regel nicht um eine Police. Daher werden diese Menschen beraten und ermutigt, sich privat zu versichern. In den Fällen, in denen die wöchentliche Arbeitszeit eines Mitarbeiters nicht länger als acht Stunden dauert, ist er/sie nur gegen Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle versichert, so dass Nichtberufsunfälle von der Versicherung ausgeschlossen sind.